Reservierungsbedingungen
1. Gastaufnahmevertrag
Der Gastaufnahmevertrag gilt als abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung vom Gast bestellt und durch uns bestätigt wurde. Die Bestätigung kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen und ist in beiden Fällen verbindlich.
Der Vertrag verpflichtet sowohl den Gast als auch den Gastgeber zur Einhaltung der vereinbarten Leistungen. Die Unterkunftsvermietung erfolgt auf Basis eines befristeten Mietvertrages gemäß BGB und ist rechtlich bindend.
Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Einführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben nach Vertragsschluss behalten wir uns eine entsprechende Anpassung der Preise vor.
2. An- und Abreise
Die gebuchte Ferienwohnung steht Ihnen am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung.
Am Abreisetag bitten wir Sie, die Wohnung bis spätestens 10:00 Uhr zu verlassen.
Gerne können Sie unseren Wellnessbereich am Abreisetag noch bis 18:00 Uhr nutzen.
3. Preise
Die gültigen Preise für unsere Ferienwohnungen entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste auf unserer Homepage.
4. Bezahlung
Eine Anzahlung ist nicht erforderlich.
Die Gesamtrechnung wird vor Ort am Abreisetag fällig und kann in bar, per EC-Karte oder Kreditkarte beglichen werden.
5. Stornobedingungen
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Stornierung bis 1 Monat vor Anreise: kostenfrei
Stornierung bis 7 Tage vor Anreise: 90 % des Gesamtpreises
Bei Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise: 100 % des Gesamtpreises
Bei erfolgreicher Weitervermietung der Unterkunft zum gleichen Zeitraum entstehen keine Stornokosten.
6. Bad Hindelang PLUS
Zusätzlich zu den Leistungen des Gastgebers erhalten Sie als Gast eines Bad Hindelang PLUS-Betriebes den Mehrzweck-Gutschein „Bad Hindelang PLUS“ mit zahlreichen Vorteilen und Erlebnissen während Ihres Aufenthalts.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.badhindelang.de/plus
Die Leistungen von Bad Hindelang PLUS werden ausschließlich durch die jeweiligen Leistungspartner erbracht. Weder der Gastgeber noch Bad Hindelang Tourismus sind selbst zur Leistungserbringung verpflichtet oder als Vermittler tätig.